Unsere Förderrichtlinien


Satzung

Auszug aus unserer Satzung:

Zweck der Evers Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe und des Tierschutzes. Dieser wird insbesondere verwirklicht durch

  • Maßnahmen zur Förderung der Betreuung, Erziehung und Ausbildung von jugendlichen Voll- und Halbwaisen sowie von Sozialwaisen, beispielsweise durch Beihilfe zur Förderung der Schul-, Berufs- und Universitätsausbildung oder durch Unterstützung der Ausstattung und Tätigkeit von Kinder- und Jugendheimen.

  • Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Betreuung von Tieren wie beispielsweise Unterstützung der Errichtung und des Betriebes von Tierheimen sowie Förderung von Maßnahmen zum Schutz bedrohter Tierarten oder Maßnahmen gegen den Missbrauch von Tieren durch Tierversuche.

 

Besondere Kriterien

Die Projekte, die wir unterstützen, sollen nachhaltig sein und nach Möglichkeit vielen Kindern oder Jugendlichen über einen längeren Zeitraum helfen. Daher leisten wir keine Einzelfallhilfe. Wir fördern keine laufenden Kosten und unsere Finanzierung erfolgt ausschließlich projektbezogen. 

Mögliche Maßnahmen:

  • Bau von Brunnen

  • Reparatur des vom Sturm beschädigten Dachs

  • Sanierung maroder Sanitäreinrichtungen und Küchen

  • Anschaffung neuer Möbel, eines Fahrzeugs zum Transport der Kinder oder medizinisches Gerät für die angegliederte Kinderkrankenstation

  • Einrichtung von Ausbildungsstätten, die den Kinderhäusern angeschlossen sind u.v.m.


Beispiele finden Sie hier.

Antragstellung

Anträge müssen schriftlich erfolgen und sollten folgende Angaben enthalten:

  • Antragsteller

  • Projektbeschreibung/Konzept

  • Projektpartner vor Ort (Name und Anschrift)

  • Investitionsbedarf und -summe

  • Investitionszeitpunkt, Dauer des Projekts

  • Wie wird die ordentliche Durchführung bzw. Kontrolle der Maßnahme vor Ort gewährleistet?

  • Gibt es weitere Investitionspartner?

  • Zahlungsempfänger/Bankverbindung


Der Antragsteller muss eine Spendenbescheinigung über Zuwendungen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes ausstellen können.